Heimfall

Heimfall
Heim|fall 〈m. 1u; unz.〉 Sy Erbfall (2)
1. bei Todesfall Rückkehr eines verpachteten od. zu Lehen gegebenen Gutes an den Eigentümer
2. Übergang eines Erbes an den Staat, wenn keine Nachkommen od. Verwandten vorhanden sind

* * *

Heim|fall, der <o. Pl.>:
(im Lehns-, Erbbau- od. alten Erbrecht) das Zurückfallen (5) eines Eigentums an die ursprünglich Berechtigten od. den Staat (z. B. beim Tod des letzten Eigentümers, wenn keine Erben vorhanden sind).

* * *

Heimfall,
 
Recht: 1) Rechtsgeschichte: Recht, den erblosen Nachlass Verstorbener einzuziehen, insbesondere im Lehnsrecht (Heimfallrecht des Lehnsherrn), wenn nach dem Tod des Vasallen keine Erbberechtigten vorhanden waren. 2) Privatrecht: Heimfallrecht, Anfallrecht, die Verpflichtung des Nutzungsberechtigten, die Sache unter bestimmten Voraussetzungen auf den Eigentümer zurückzuübertragen; besonders im Erbbaurecht. Heimfall heißt auch das Erbrecht des Fiskus, wenn weder Ehegatte noch Verwandte des Erblassers vorhanden sind (§ 1936 BGB) und dieser keine gültigen letztwilligen Verfügungen getroffen hat.
 

* * *

Heim|fall, der <o. Pl.>: (im Lehns-, Erbbau- od. alten Erbrecht) das Zurückfallen (5) eines Eigentums an die ursprünglich Berechtigten od. den Staat (z. B. beim Tod des letzten Eigentümers, wenn keine Erben vorhanden sind).

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Heimfall — der Eisenbahn ist der nach Konzessionsablauf ganz oder teilweise unentgeltlich erfolgende Übergang einer Privateisenbahn an die Staatsverwaltung (oder an eine andere öffentliche Körperschaft); das Heimfallsrecht ist somit das Recht der… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Heimfall — Heimfall, bei Lehen Apertur, das Zurückfallen einer Sache oder eines Gutes an denjenigen, von welchem es einem andern mit diesem Vorbehalt verliehen worden ist …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Heimfall — Heimfall, s. Aubaine …   Herders Conversations-Lexikon

  • Heimfall — Heimfall, heimfallen, heimleuchten ↑ Heim …   Das Herkunftswörterbuch

  • Heimfall — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Heimfall bezeichnet den – rechtsgeschäftlichen oder kraft Gesetzes eintretenden – Übergang eines Rechtes auf den… …   Deutsch Wikipedia

  • Heimfall des Lehens — (Lehnseröffnung, Apertur, Apertūra feudi) ist das Erlöschen der durch die Investitur begründeten vasallitischen Rechte am Lehen, so daß sich das sogen. nutzbare Eigentum (dominium utile) des Vasallen mit dem Obereigentum (dominium directum) des… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Heimfall, der — Der Heimfall, des es, plur. die fälle, in den Rechten, derjenige Zufall, da jemanden ein Genuß oder Eigenthum anheim fällt, durch einen Todesfall wieder zufällt …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Heimfall (von Nutzungsrechten) — dem Lizenznehmer vom Urheber oder Inhaber eines ⇡ gewerblichen Schutzrechts eingeräumte ⇡ Nutzungsrechte (⇡ Lizenzen) sind Abspaltungen des Stammrechts und fallen daher an den Rechtsinhaber zurück (Heimfall), wenn der Nutzungsberechtigte auf sein …   Lexikon der Economics

  • Heimfall — Heim|fall, der; [e]s (Rechtssprache das Zurückfallen [eines Gutes] an den Besitzer) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • heimfallen — Heimfall, heimfallen, heimleuchten ↑ Heim …   Das Herkunftswörterbuch

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”